Aktualisiert: Mitteilungen und Hinweise der Kirchenleitung
von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Aktualisiert: Mitteilungen und Hinweise der Kirchenleitung
Die Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind am Mittwoch, 18. März 2020, in den Ländern Brandenburg, Berlin und Sachsen in Kraft getreten. Die Kirchenleitung informiert und rät:
Gottesdienst anders
Derzeit setzen nicht alle Bundesländer die Leitlinien der Bundesregierung in gleicher Weise um. In Sachsen sind alle Zusammenkünfte und somit auch Gottesdienste ausgesetzt. Die Verordnungen im Land Berlin und im Land Brandenburg würden uns aktuell erlauben, in einem Korridor Gottesdienste zu feiern. Wir sind dankbar für diesen erhaltenen Spielraum in der Ausübung unserer religiösen Rechte. Aber innerhalb dieser Spielräume wollen wir dennoch an unsere Verantwortung erinnern: Wir bitten dringend, keine Gottesdienste zu halten. Auch EKD-weit wird bis auf weiteres eine Aussetzung der Gottesdienste in Kirchen und Gemeindehäusern empfohlen. Wir halten die Einschränkung der uns gewährten Freiheit in diesem Fall für legitim.
Somit werden wir Gottesdienste und Andachten der diesjährigen Passions- und Osterzeit anders feiern als bislang gewohnt. Gottesdienst geht weiter, wenn auch anders und grundsätzlich nicht in unseren Kirchen. Wir setzen darauf, Gottesdienst heißt, „dass Gott selbst mit uns rede…“ (Martin Luther). Dafür finden wir auch neue Formen und Orte. In vielen Gemeinden haben das die Gemeindekirchenräte bereits für den Zeitraum zunächst bis einschließlich 19. April 2020 beschlossen. Diesen Verzicht auf Gottesdienste im Kirchraum unterstützen wir, denn wir müssen uns alle nachdrücklich an unsere Verantwortung zum Schutz aller Menschen erinnern. Wir raten allen Gemeindeleitungen, die zu entscheiden haben: Machen Sie sich diese Verantwortung bewusst, die Sie übernehmen würden, wenn Sie solche Gottesdienste feiern möchten.
In und vor den Kirchen können Hinweise auf konkrete Angebote im Internet, im Fernsehen und Radio hingewiesen werden. Diese finden Sie hier www.ekbo.de/corona.
Kollekten
Für die landeskirchlichen Kollekten werden Übergangsregelungen gefunden und zeitnah mitgeteilt.
Offene Kirchen
Wo Gemeinden dringend Kirchen geöffnet halten wollen für das stille Gebet, für Gespräch und Seelsorge, dort muss geprüft werden, ob die Möglichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und der Begleitung der offenen Häuser tatsächlich besteht und niemand gefährdet wird. Die Außentür kann, wo das zu verantworten ist, offen stehen, um Kontaktflächen beim Öffnen zu vermeiden. Möglichkeiten zum Kerzengebet werden gern angenommen, selbstverständlich unter Wahrung der Abstandsregelungen.
Trauerfeiern und Beerdigungen
Bestattungen finden statt. Von unseren Verstorbenen Abschied zu nehmen, bleibt weiterhin nötig und wird unter den geforderten Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Bitte prüfen Sie vorab in Absprache vor allem mit den Angehörigen, welche Möglichkeiten passend sind. Wo es möglich ist, sollte auf eine Feier im engen Familienkreis vorbereitet und gestaltet werden. Je nach Gegebenheit auf den Friedhöfen sollte unbedingt erwogen werden, die Liturgie in gebotener und vertretbarer Kürze vollständig im Freien am Grab stattfinden zu lassen. Nehmen Sie gemeinsam mit den Angehörigen bzw. für die Angehörigen rechtzeitig zu den Friedhöfen und zum Bestatter Kontakt auf, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben des Bestattungs- und Infektionsschutzrechts einhaltbar sind (z.B. Anwesenheitsliste). Beziehen Sie soweit möglich das Angebot einer späteren Gedenkfeier für den/die Verstorbene in Ihre Überlegungen ein.
Dasein und erreichbar sein
Wir sind in den Gemeinden da und erreichbar, telefonisch, direkt und digital. Das ist die gemeinsame Verantwortung. Telefonische Erreichbarkeit sollte auch umfassen, dass im Falle nicht besetzter Telefone in der eigenen Gemeinde auf die Bereitschaft aller Mitarbeitenden in den Verkündigungsdiensten oder anderer Gemeinden oder Pfarrämter verwiesen werden kann. Zur Erreichbarkeit gehören aber auch die Möglichkeiten des Besuches und der digitalen Präsenz.
Seelsorge („..und ihr habt mich besucht“ Matthäus 25,36)
Wir sorgen füreinander, direkt und nachbarschaftlich. Seelsorgerinnen und Seelsorger, Pfarrerinnen und Pfarrer sind telefonisch erreichbar und nehmen aktiv zu den Menschen Kontakt auf, die in Sorge und isoliert oder einsam sind. Für Krankenhäuser gelten gesonderte Regelungen. Seelsorger*innen können in begrenztem Umfang besuchen (vgl. insbesondere §8 Absatz 2 der Brandenburger Verordnung und §6 Absatz 6 der Berliner Verordnung) https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8557
https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/allgv-corona-veranstaltungen.pdf
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/corona-verordnung-neu_final-entgilbt.pdf
Weisen Sie auf Angebote der Telefonseelsorge auf Ihren Gemeinde- und Kirchenkreisseiten, auf Anrufbeantwortern und per Mail verstärkt hin (www.ekbo.de/corona enthält alle wichtigen Nummern).
Auch wenn physische, körperliche Kontakte reduziert sein sollen, wenn Sozialkontakte eingeschränkt werden, gehören Besuche mehr denn je unter Abwägung der Risiken und der einzuhaltenden Abstands- und Schutzvorkehrungen zu unserem Auftrag. Über Quarantäne-Vorgaben soll sich selbstverständlich niemand hinwegsetzen.
Diakonischer Einsatz
Organisierte Nachbarschaftshilfe und Unterstützung gerade für ältere Gemeindeglieder oder Menschen in Quarantäne bitten wir Sie herzlich gemeinsam mit allen Freiwilligen und Ehrenamtlichen zu prüfen und zu ermöglichen.
Fürbitte („Betet allezeit“ Epheser 6,8)
Diese Wochen bedeuten einen weitreichenden solidarischen Zusammenschluss all unserer Kräfte. Wir werden gestärkt im Gebet. Darum laden wir Sie zum gemeinsamen Gebet zur selben Zeit. Bleiben wir verbunden im Gebet täglich um 12 Uhr unter www.ekbo.de/livestream.
Für die Kirchenleitung
Bischof Dr. Christian Stäblein
Die PDF finden Sie hier zum Herunterladen
„Gottesdienst anders“ – Ergänzung durch Superintendent Hans-Georg Furian
Liebe Pfarrerinnen und Pfarrer,
liebe Schwestern und Brüder,
in den aktualisierten „Mitteilungen und Hinweisen der Kirchenleitung“ (Stand: 18. März 2020, siehe oben) wird ausgeführt, dass wir keine Gottesdienste durchführen sollen. Das ist kein Zeichen von mangelndem Vertrauen, sondern ein Hinweis darauf, woran sich Nächstenliebe zeigt: nämlich daran, unsere Mitmenschen nicht zu gefährden (und auch nicht uns). Bitte machen Sie die Anlage bekannt, bes. im Gemeindekirchenrat und bitten die Ältesten darum, den Hinweisen zu folgen, und auf die Durchführung von Gottesdiensten zu verzichten; und ich ergänze: bis zum 19.4.20. Es gibt versch. Alternativen. Eine finden Sie auf der Webseite der Kirchengemeinde Altglienicke. Jetzt ist unsere Kreativität gefragt. Darin waren wir immer stark! Das gilt auch jetzt – Phantasie, statt Angst!
Bleiben Sie in diesen Tagen und Wochen von dem Vertrauen getragen, dass gilt, was wir predigen!
Ihr
Hans-Georg Furian