Neu: EKBO-Hygieneempfehlungen bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen
von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

In Kurzform lesen Sie unten die allgemeinen Regeln für die Durchführung von Gottesdiensten und Andachten in Zeiten von Corona.
Beachten Sie bitte die Aktualisierungen des Hygienekonzeptes der Landeskirche vom 4. Mai 2020: Text und vom 7. Mai 2020: Video.
Das komplette Hygienekonzept mit allen Unterpunkten finden Sie hier.
Allgemeine Regeln für die Durchführung von Gottesdiensten und Andachten in Zeiten von Corona
Abstand der Teilnehmer*innen:
Der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Teilnehmendensollte 2 Meter in jede Richtung nicht unterschreiten. Markierungen sollen vorab angebracht werden. Die Einhaltung des Abstandes muss durch Kirchdienst und die eigens dafürbestimmten Personen gewährleistet werden. Gespräch und Austausch nach dem Gottesdienst unter freiem Himmel soll nur unter Wahrung der gebotenen Abstände stattfinden. Besonders beim Hinein- und Herausgehen sollte auf die geordnete Abstandswahrung geachtet werden. Hinweisschilder und Ansagen sind ratsam. Wo mehrere Ausgänge zur Verfügung stehen, sollen diese genutzt werden. Hausstandsgemeinschaft muss nicht getrennt platziert werden. Jeglicher Körperkontakt (Friedensgruß u.a.) ist zu vermeiden.
Mundschutzmasken/Nase-Mund-Bedeckung:
Allen Gottesdienstteilnehmer*innen wird dringend empfohlen, Mundschutzmasken zu tragen. Sie sind jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst.
Abendmahl:
Weiterhin ist vom Abendmahl unter den gegenwärtigen Bedingungen abzuraten. Ausnahmen sind dringende seelsorgliche Gesichtspunkte. Wenn Abendmahl ausgeteilt wird, erfordert dies besondere hygienische Achtsamkeit, und zwar mit Handschuhen und Mund-/Nasenschutz. Auf den Gemeinschaftskelch wird verzichtet. Ein Wortgottesdienst ist keine defizitäre Form eines Gottesdienstes.
Gesang:
Auf Gesangbücher soll verzichtet werden, wenn zwischen dem jeweiligen Gebrauch weniger als 72 Stunden liegen (ggf. Einsatz von Gottesdienstblättern oder Beamern). Auf Gemeindegesang soll aufgrund des hohen Infektionsrisikos weitestgehendverzichtet werden. Falls doch dringend Gemeindegesang gewünscht wird, kann dieser nur mit Mundschutz stattfinden. Der Gesang kann aber am besten durch eine/n Kantor*in übernommen werden. Auf Bläsermusik soll noch verzichtet werden.
Kollekten:
Die Körbe werden nicht durch die Bankreihen gereicht. Kollekten werden am Ausgang gesammelt. Das Weitergeben von Gegenständen (wie Taufkerze etc.) im Allgemeinen soll aufgrund des hohen Übertragungsrisikos nicht stattfinden.
Kontakthygiene:
Die Berührung von Türen, Handläufen etc. sollte grundsätzlich vermieden werden (Türen stehen offen). Die Möglichkeit zur Handdesinfektion wird gewährleistet. Alle Räume, auch Nebenräume (sanitäre Anlagen) verlangen eine hohe hygienische Achtsamkeit und Pflege und werden entsprechend desinfiziert. Für Taufgottesdienste, Trauungsgottesdienste und Trauerfeiern finden alle genannten Vorgaben Anwendung. Kindergottesdienste fallen ebenfalls unter die Empfehlungen zum Gottesdienst allgemein. Sie werden, wenn die Gemeinden dies für dringend geboten halten, ebenfalls nur im kleinen Kreis unter Wahrung der oben genannten Eckpunkte gefeiert. Von Konfirmationen und anderen großen festlichen Gottesdiensten wird weiterhin vorerst abgesehen.
Weiterführende Links zu diesem Thema
EKBO-Informationen-Rechtsverordnungen-Gottesdienste-Gemeindeveranstaltungen-Seelsorge-230420.pdf, PDF(476 KB)