Rechnungsprüfung im Ev. Kirchenkreis Berlin Süd-Ost

Der Kirchenkreis bietet seinen 24 Gemeinden die Prüfung der Jahresrechnungen als Bestandteil des Haushaltskreislaufes (Voraussetzung für die rechtswirksame Entlastung der Wirtschafter) im Auftrag des zentralen Rechnungsprüfungsausschusses im Haushaltsausschuss des Kirchenkreises (zRPrA KK) an.

Wenn Ihre Kirchengemeinde selbst keinen eigenen Rechnungsprüfer hat, um die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Jahres zu prüfen, damit Entlastung der Wirtschafter gegeben werden kann, können Sie sich dem zRPrA KK anschließen, der mich mit der Durchführung der Prüfung als Sachverständiger beauftragt. Der Kirchenkreis hat dazu einen Rahmenvertrag mit mir geschlossen, so dass Sie nicht mit mir in Verhandlung treten müssen. Den konkreten Einzelvertrag schließe ich jedoch mit Ihnen ab.

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  • Ev. Kirchenkreis Berlin Süd-Ost
  • Rechnungsprüfer

  • Christopher
  • Duhnsen
  • Schottstr. 6
  • 10365
  • Berlin
  • 030-577 95 30 - 10
  • rechnungspruefer@ekbso.de
  • https://www.ekbso.de
  • Die Prüfung beinhaltet:

     

    • u.a. Sachbuchauswertung, Jahresabschluss-Auswertung des KVA, Pflichtrücklagenkontrolle, Belegkontrolle,
    • Prüfung des Haushaltes der KG, der Selbstabschließer (Kita, Friedhof) und in dem Jahr abgeschlossene Baukassen (ohne offene Baukassen)
    • Prüfung auf zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der anvertrauten Mittel
    • Prüfung, ob die maßgebenden Bestimmungen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Wirtschaftsführung und Vermögensverwaltung eingehalten wurden (z.B. Pflichtrücklagen)
    • Vergleich der vorgefundenen Sachverhalte mit den planmäßigen Zuständen und Festhalten von Abweichungen
    • Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der geprüften Einrichtungen anhand der kirchlichen Gesetzlichkeiten
    • Beurteilung der unterstützenden Verwaltung (KVA)
    • Erstellen eines Prüfberichtes mit Hinweisen zur Entlastungsentscheidung für den GKR
    • Vorlage im zentralen Rechnungsprüfungsausschuss (zRPrA KK), ggfs. Rücksprachemöglichkeit, damit sich der zRPrA KK das Prüfungsergebnis zu Eigen machen kann. Hinweise auf übergreifende Problemlagen geben, falls zentral Themen zu adressieren sind.
    • Nach Befassung im zRPrA KK Übersendung des Berichtes an die Kirchengemeinde und das KVA und Zusendung an den KRH nach den gesetzlichen Erfordernissen als überörtliche Prüfstelle.

    Hinweis: Als Prüfungseinrichtung bin ich unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Besteht der Verdacht einer Unregelmäßigkeit bei einer kirchlichen Einrichtung, bitte ich Sie mich, als ihre zuständige Prüfungsstelle unverzüglich zu informieren (§5 Rechnungsprüfungsgesetz).